Rat für Kulturelle Bildung fordert Absicherung der Grundversorgung mit Kultureller Bildung

26. September 2014

 Am 26. September 2014 stellte der Rat für Kulturelle Bildung seine Publikation: „SCHÖN, DASS IHR DA SEID. KULTURELLE BILDUNG: TEILHABE UND ZUGÄNGE“ im Berliner Maxim Gorki Theater vor. Die Experten des Rates fordern Teilhabe als zentrales Qualitätsmerkmal von Kultureller Bildung.

Wie Teilhabe an Kultureller Bildung gelingen kann, das führen die Wissenschaftler auf vier Ebenen aus:

1. Teilhabe als Qualitätsmerkmal
„Teilhabe zu ermöglichen und die Zugänge entsprechend zu gestalten, ist nach Analyse des Rates ein zentrales Qualitätsmerkmal von Kultureller Bildung. Diversität und multikulturelle Besonderheiten der Gesellschaft müssen bei der Konzeption von Angeboten immer mitgedacht werden. Den Künsten kommt dabei nach Ansicht des Rates eine maßgebliche Bedeutung zu. Im Umgang mit den Künsten können essenzielle Erfahrungen mit Andersartigkeit und Vielfalt gemacht werden.“

2. Grundversorgung mit Kultureller Bildung garantieren
„Der Rat sieht Kulturelle Bildung als Menschenrecht an, das allen Menschen einen Anspruch auf ästhetische Erfahrungen und Teilhabe an einer Allgemeinbildung in den Künsten zusichert. […] Insbesondere mahnt der Expertenrat eine gezielte Verankerung der Kulturellen Bildung im Elementarbereich an sowie die Sicherung und den Ausbau der Angebote in den künstlerischen Fächern der Schule. […] Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wichtiger Schritt in Bezug auf die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf kulturelle Teilhabe. Die – ohnehin sehr knapp bemessenen – Mittel versanden bisher jedoch aufgrund administrativer Hürden und mangelnder Informationen.“

3. Fehlende Daten erheben – Monitoring für Kulturelle Bildung
Der Rat kritisiert zudem die unzureichende empirische Aufarbeitung und Analyse der Angebote in der Kulturellen Bildung und fordert daher ein „regelmäßiges empirisches Monitoring für den gesamten Bereich der Kulturellen Bildung und den Ausbau der Forschung.“

4. Partizipation und Kooperation fördern
„Um Teilhabe wirklich zu ermöglichen, halten die Experten die weitere Entwicklung partizipativer Planungsverfahren in der Kulturellen Bildung für erforderlich. Bei der Besetzung von entscheidenden Stellen und der Zusammensetzung von Teams ist es wichtig, auch die Perspektiven von benachteiligten Gruppen und von Minderheiten systematisch einzubeziehen. Unklare oder konfligierende Interessenlagen und diffuse Zuständigkeiten sind Teilhabe-Hindernisse, die schon auf der Ebene der politischen Themen-Setzung entstehen. Bund und Länder sind gefragt, gesetzliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kulturelle Bildung ein garantierter Teil der Allgemeinbildung werden kann.“

 

„SCHÖN, DASS IHR DA SEID. KULTURELLE BILDUNG: TEILHABE UND ZUGÄNGE“ kann hier heruntergeladen werden: http://www.rat-kulturelle-bildung.de/fileadmin/user_upload/pdf/RFKB_Schoen_Doppelseiten.pdf

 

Über den Rat für Kulturelle Bildung
Der Rat für Kulturelle Bildung ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Lage und Qualität Kultureller Bildung in Deutschland analysiert und auf der Basis von Analysen, Denkschriften und Studien Empfehlungen an Politik, Wissenschaft und Praxis ausspricht. Ihm gehören 14 Mitglieder an, die in verschiedenen Bereichen der Kulturellen Bildung verankert sind: Tanz- und Theaterpädagogik, Musik- und Literaturvermittlung, Bildungsforschung, Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Kulturwissenschaften, Neurowissenschaften, Medien, Kulturpolitik, Kulturelle Bildung, bildende Kunst und Theater.

Der Rat für Kulturelle Bildung ist eine Initiative von Stiftung Mercator, ALTANA Kulturstiftung, Bertelsmann Stiftung, Deutsche Bank Stiftung, PwC-Stiftung, Siemens Stiftung und der Vodafone Stiftung Deutschland.

 

Quelle: Rat für Kulturelle Bildung


Kontakt

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